Das bedeutet, dass beispielsweise jede(r) Handwerker(in) oder Kauffrau oder Frisör sich als solche(r) bezeichnen darf. Tatsächlich gibt es keinerlei Voraussetzungen die Bezeichnungen Bausachverständige(r) und Baugutachter(in) führen zu dürfen. Lesen Sie hierzu gerne meine Ausführungen. Klicken Sie den folgenden Link: